Die Arbeitsgruppe "Fracking" der CDU/CSU/FDP-Bundestagsfraktionen haben eine Empfehlung für den Umgang mit Fracking in Deutschland erarbeitet und per Schreiben an das Umwelt- und das Wirtschaftsministerium gesendet
Schwerpunkt der Empfehlung ist die Festlegung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für Fracking-Maßnahmen sowie ein Ausschluss von Wasserschutzgebieten für die Fracking-Technologie. Den Grünen im Bundestag, die dieses Schreiben verbreiten, geht dies nicht weit genug. Man bemängelt fehlende Langzeitsicherheit von Bohrlöchern und den grundsätzlichen Umgang mit Chemikalien im Zusammenhang mit Fracking. Ungeklärt sei auch, ob diese Regelung nur für Gas aus Schiefergestein oder auch aus Kohleflözen gelten soll (und ich ergänze: Für die Förderung von Öl). Ein entsprechendes Gesetz dürfte damit in Formulierung gehen, der Bundesrat fordert strenge Auflagen. Bulgarien hat die Methode im Januar mit Verweis auf Umweltfragen verboten.
Weiterhin verläuft die Debatte um Anwendung der Technologie ohne intensivere Diskussion der Hintergründe, die die aufwändige Technologie überhaupt notwendig erscheinen lassen: Das Erreichen von Gas- und Ölfördermaxima.